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Leihbedingungen der Kunstleihe Harburg

Die Kunstleihe Harburg verleiht Kunstwerke an Hamburger Bürgerinnen und Bürger. 
Die Entleiherin / der Entleiher erhält einen Jahresleihausweis gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. 

Für den Jahresleihausweis ist einmalig ein Entgelt von 12,- EUR zu entrichten. Die Leihfrist pro Kunstwerk beträgt drei Monate. Als Leihgebühr ist 6,- EUR zu entrichten. 

Der Jahresleihausweis berechtigt zum Entleihen von Bildern der Kunstleihe Harburg für die Dauer eines Jahres. Jahresleihausweise werden an Hamburger Bürgerinnen und Bürger, welche mindestens 18 Jahre alt sind, ausgegeben.

Über die Ausgabe des Jahresleihausweises und den Abschluss eines Leihvertrages entscheidet im Zweifelsfall die Leiterin / der Leiter der Kunstleihe Harburg.

Jede Entleiherin / jeder Entleiher kann bis zu zwei Kunstwerke entleihen (Ausnahmen Zyklen u.ä.). Die Leihfrist beträgt drei Monate mit der Möglichkeit der Verlängerung.  Entliehene Kunstwerke dürfen nicht an Dritte weiterge- geben werden. Wird die Leihfrist überschritten, so ist für jede volle Woche der Fristüberschreitung ein Beitrag von 2,- EUR pro Kunstwerk zu entrichten.

Die Bilder dürfen nur in den Räumen der Entleiherin / des Entleiher aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Entleiherin / des Entleiher ist verpflichtet, Bilder, Rahmen und sonstiges Zubehör sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigungen zu schützen. Die Bilder dürfen nicht aus den Rahmen entfernt werden und müssen vor Feuchtigkeit, direktem Sonnenlicht und Heizungswärme geschützt werden. Die Bilder sind in der originalen Verpackung zurückzugeben. Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten des Entleihers entstehen, gehen zu Lasten des Entleihers / der Entleiherin.

Für verlorengegangene, zerstörte oder beschädigte Kunstwerke, Passepar- touts, Rahmen sowie Glas und Verpackung hat die Entleiherin / der Entleiher Schadensersatz in Höhe des Neuanschaffenswertes zu leisten. Handelt es sich bei den Kunstwerken um einmalige Stücke, so ist der Verkehrswert zu ersetzen.

Die von Ihnen aufgenommenen Daten werden nach dem Datenschutz-gesetz ausschließlich zur Abwicklung der Kunstleihe verwendet und nicht an Dritte weiter gegeben.

Die Entleiherin / der Entleiher erkennt durch ihre / seine Unterschrift auf dem  Jahresleihausweis diese Bedingungen für den Leihvertrag an.